Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Alamos GmbH, Ringstraße 19, 89434 Unterglauheim, nachstehend als Vermieterin bezeichnet
(1) Die Vermieterin bietet über den Online-Shop auf der Webseite https://www.alamos-gmbh.com/shops/ Software zur Miete und Hardware zum Kauf an. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Vermieterin und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
(4) Software sind die unter www.alamos-gmbh.com dargestellten Computerprogramme im Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden.
1. Allgemeines
(1) Die Präsentation der Software auf der Webseite der Vermieterin stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben.
(2) Die Bestellung durch den Kunden kann über die Internetseite der Vermieterin, per E-Mail, per Telefax oder auch schriftlich erfolgen.
(3) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der Vermieterin gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.
2. Bestellung Online-Shop
(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages über die Software dar. Die Vermieterin wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen.
(2) Der Mietvertrag kommt nicht bereits mit dieser Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit Versand einer separaten E-Mail mit einer Auftragsbestätigung. Die Vermieterin ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang anzunehmen.
(3) Bei einer Zahlung per PayPal kommt der Vertrag bereits mit Zahlungsanweisung durch den Kunden zustande.
3. Bestellung per E-Mail, per Telefax oder schriftlich
(1) Bei einer Bestellung per E-Mail, per Telefax oder schriftlich stellt diese Bestellung kein verbindliches Angebot des Kunden dar, sondern lediglich eine Anfrage an die Vermieterin ein Angebot zu unterbreiten. Aufgrund der Angaben in der Anfrage versendet die Vermieterin ein verbindliches Angebot an den Kunden per E-Mail, per Telefax oder schriftlich.
(2) Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots per E-Mail, per Fax oder schriftlich zu Stande.
(3) Die Vermieterin wird den Zugang der Annahmeerklärung des Kunden unverzüglich per E-Mail, per Fax oder schriftlich bestätigen.
(1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Überlassung von Software auf Zeit nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte gem. § 4 sowie einer Benutzerdokumentation, welche unter http://doku.alamos-gmbh.com abgerufen werden kann.
(2) Der vereinbarte Leistungsumfang der Software ergibt sich aus der Beschreibung der vom Kunden bestellten Software, welche in der jeweiligen Fassung unter der Leistungsbeschreibung abrufbar sind.
(3) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht geschuldet.
(1) Die Vermieterin räumt dem Kunden das einfache, nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software ein. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Software, welche in der jeweiligen Fassung unter der Leistungsbeschreibung abrufbar sind.
(2) Der Kunde ist berechtigt, eine (1) Sicherungskopie zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der Vermieterin sichtbar anzubringen.
(3) Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch die Vermieterin der Software zugänglich gemacht werden.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
(5) Die eingeräumten Rechte stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der Vergütung.
(1) Die Vermieterin stellt dem Kunden die Software auf ihrer Homepage (www.alamos-gmbh.com) zum Download sofort nach Vertragsabschluss bereit. Hierfür muss sich der Kunde mit seinen Kontaktdaten registrieren. Die Vermieterin stellt die Software ausschließlich für die unter der Übersicht Bereitstellung angegebenen Länder bereit.
(2) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Download nach Vertragsschluss, d.h. auch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist auszuführen. Der Kunde muss insoweit mittels einer dem eigentlichen Download vorgeschalteten Checkbox ausdrücklich bestätigen, dass er dem Download und damit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zustimmt und er Kenntnis davon hat, dass das ihm zustehende Widerrufsrecht sodann mit dieser Zustimmung und der Ausführung vorzeitig erlischt
(3) Die Software ist nach dem Download ohne Eingabe des Lizenzschlüssels nicht lauffähig.
(1) Die Kunden können den Mietzins per Vorkasse/Banküberweisung leisten.
(2) Informationen zu den ggf. anfallenden Kosten des ausgewählten Zahlungsmittels finden Sie in unseren Kundeninformationen www.alamos-gmbh.com und unter der Übersicht Zahlungsarten www.alamos-gmbh.com auf unserer Webseite.
(3) Die Vergütung berechnet sich nach dem bestellten Leistungsumfang, welcher unter www.alamos-gmbh.com abgerufen werden kann. Der Kunde zahlt für die Überlassung der Software eine Jahresmiete. Wird die Software nicht für ein volles Jahr überlassen, berechnet sich die Miete zeitanteilig.
(4) Der Mietzins wird für das jeweilige Jahr im Voraus fällig.
(5) Alle Entgelte verstehen sich als Gesamtpreise inkl. MwSt.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung per E-Mail bzw. der Rechnung den Gesamtpreis zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem eine pauschale Zahlung in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn sich der Unternehmer mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die Vermieterin vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauschale nach Satz 4 wird auf einen geschuldeten Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
(7) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch die Vermieterin nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Wird die Web-Oberfläche der Software im Internet freigegeben, so muss der Zugriff über https erfolgen und sichere Passwörter verwendet werden. Eine Freigabe unter Verwendung des http-Protokolls mit Standardpasswörtern ist nicht gestattet.
(1) Die Überlassung der Software erfolgt für eine feste Laufzeit von einem (1) Jahr. Die Laufzeit beginnt mit Vertragsschluss. Der Kunde kann jederzeit während der Laufzeit des Mietvertrages, den Umfang der Leistung (im unter der Leistungsbeschreibung angegeben Umfang) der Vermieterin gegen Zahlung eines entsprechenden Mietzinses erweitern. Für die Erweiterung gilt die Laufzeit des ersten Mietvertrages. Bei unterjähriger Erweiterung wird zeitanteilig abgerechnet.
Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils ein (1) weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 4 Wochen vor ihrem Ablauf gekündigt wird. Nach Ende der Laufzeit ist die Software nicht mehr lauffähig.
(2) Der Mietvertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(3) Ein wichtiger Grund, der die Vermieterin zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte der Vermieterin dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung der Vermieterin hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
(4) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(5) Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern zu entfernen sowie der Vermieterin gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach deren Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.
(1) Es gilt die gesetzliche Instandhaltungspflicht.
(2) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Bei Schadensersatz gelten die Haftungsbeschränkungen des § 10 Abs. 1.
(2) Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen der Vermieterin. Die Vermieterin haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die Vermieterin haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Die Vermieterin haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei der Vermieterin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
(3) Die Vermieterin haftet nur für eigene Inhalte auf der Webseite. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Webseiten ermöglicht wird, ist die Vermieterin für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die Vermieterin macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern der Vermieterin Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Webseiten erhält, wird sie den Verweis zu diesen Seiten unverzüglich entfernen.
(1) Sämtliche von der Alamos GmbH angebotene Software in der Preiskategorie „Non-Profit“ darf nur in Non-Profit Organisationen eingesetzt werden. Dazu zählen BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), Städte und Kommunen, eingetragene Vereine, gAGs sowie gGmbHs.
(2) Soll die Software in gewinnorientierten Unternehmen („For-Profit“) eingesetzt werden, muss diese in der Preiskategorie „Business“ lizenziert werden.
(3) Weitere Beispiele für kommerzielle Nutzung und damit Anwendung der Preiskategorie „Business“ sind außerdem:
- Der Einsatz der Software als Gateway-System für konkurrierende Produkte oder andere kommerzielle Produkte.
- Der Einsatz der Software zur Bereitstellung von kostenpflichtigen oder gewinnorientierten Dienstleistungen (z.B. Cloud-basierte Alarmierungsplattform)
- Die Nutzung in IT-Umgebungen als Alarmgeber für Monitoring-Lösungen (Zabbix, Nagios, etc.)
(1) Sämtliche im Online-Shop unter https://www.alamos-gmbh.com/shops/ angebotene Hardware richtet sich an Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts (B2B), nicht an private Verbraucher.
(2) Die Gewährleistung für Neuwaren beträgt 1 Jahr.
(3) Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen (Gewährleistungsausschluss).
(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach Zustimmung der Vermieterin auf Dritte übertragen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. §§ 161, 413 TDSG bleibt unberührt.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz der Vermieterin zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Die Vermieterin ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible at ec.europa.eu/consumers/odr. We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.